Am 1.6.2016 fand beim Amt der Tiroler Landesregierung unter der Aktennummer U-NSCH-7/45/23-2016 um 9.00 Uhr im Landhaus 1 (Zi.Nr, B 150 , 1. Stock) auf Antrag der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH mit Sitz in Igls die Verhandlung im Rahmen der Genehmigungsverfahren (Forst-, Wasser- und Naturschutzrecht) statt.

Ein paar Überraschungen gab es: Die Betreiber wußten nicht einmal, dass Teile der Zubringerstrasse auf den Patscherkofel im Landschaftsschutzgebiet liegt. Was wird hier jetzt geschehen?

Kein Gutachter in dieser großen Runde kümmerte sich um die Quellen am Patscherkofel bzw. niemand wußte Bescheid! So wie es aussieht, es scheinbar egal, ob wir unsere Quellen schützen oder nicht.

Die 2 teilnehmenden Landesgeologen bekamen wie wahrscheinlich die anderen ebenso, die Unterlagen erst ein paar Tage vor dieser Verhandlung. Sie meinten, dass sie in so kurzer Zeit, noch dazu ohne ausgedruckte Pläne und ohne Besichtigung vor Ort keine Stellungsnahme abgeben könnten – das war ein Statement! Und Recht haben sie!

Sonst war sich die große Runde ziemlich einig! Kein Problem, kein Problem, kein Problem!

Ob solche Runden auch so ablaufen, wenn ein Privater etwas durchbringen möchte?

Die beiden Vertreter des Landesumweltanwalts haben zumindestens ein paar kritische Fragen gestellt. Mal sehen, ob hier etwas rauskommt!